Krankentransport
Wir führen für Sie Krankenfahrten im Raum Olfen und Umland (inkl. der Städte Datteln, Lüdinghausen, Selm etc.) durch, bei denen der Patient während des Transportes keiner fachlichen medizinischen Betreuung bedarf ("nicht-qualifizierter" Krankentransport).
Unsere Krankenwagen können Sie hierfür
Wann bestelle ich welches
Transportmittel?
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jeden Tag1 von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr
unter der Rufnummer 0 25 95 / 972 333
oder
über unser Onlineformular bestellen.
Diesen Service können wir Ihnen leider nicht mehr mit der Möglichkeit über eine Krankenkasse abzurechnen anbieten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
Vom 25.07.2016 bis zum 31.08.2021 führten wir für Sie auch Krankentransporte im Altkreis Lüdinghausen (Olfen, Lüdinghausen, Ascheberg, Nordkirchen und Senden) durch, bei denen der Patient während des Transportes einer fachlichen medizinischen Betreuung bedarf (Krankentransport gem. Rettungsgesetz NRW).
Diesen Krankenwagen können Sie hierfür aktuell leider nicht mehr bei uns bestellen.
Unsere Genehmigung war ausgelaufen und wurde leider durch die Genehmigungsbehörde nicht verlängert. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus und wir arbeiten daran, Ihnen diesen Service wieder anbieten zu können.
Der Wagen stand auch der Rettungsleitstelle Coesfeld für Notfalleinsätze im Gebiet der Gemeinde Nordkirchen zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bestellung bei dringlichen Notfällen (Herzinfarkt, Schlaganfall etc.) nur über die Rettungsleitstelle (112) erfolgen kann.
Dies ist zwingend notwendig, um Ihnen im Bedarfsfall auch wirklich das nächstliegende freie Fahrzeug entsenden zu können
Ferner führen wir für Sie Krankentransporte im Enzkreis und in Pforzheim durch, bei denen der Patient während des Transportes einer fachlichen medizinischen Betreuung bedarf (Krankentransport gem. Rettungsgesetz Baden-Württemberg).
Sollten Sie hierzu weitere Informationen wünschen, so klicken Sie bitte hier: http://ambulanzdienstenzkreis.de
Diesen Krankenwagen können Sie hierfür
jeden Werktag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 0 70 41 / 19 222
über die örtliche Rettungsleitstelle in Pforzheim bestellen.
(Fragen Sie einfach nach dem Krankenwagen von ARBO.)
Qualifizierter Krankentransport/
Notfallrettung
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Krankentransport und Notfallrettung?
KrankentransportEin Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf.
Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal (i.d.R. ein Rettungssanitäter als Begleitperson) mit einem Krankentransportwagen (KTW), unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen (N-KTW) oder Rettungswagen (RTW) durchgeführt.
NotfallrettungDie Notfallrettung (der Rettungsdienst) wird immer dann tätig, wenn durch Krankheit oder Unfall Menschenleben in Gefahr ist oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind
oder intensivmedizinisch betreute Patienten in ein anderes Krankenhaus verlegt werden müssen.
Er wird über die zuständige Leitstelle unter der Telefon-Nr. 112 alarmiert und fährt mit dem Rettungswagen (RTW) in der Regel mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle.
Das Personal besteht i.d.R. aus einem Notfallsanitäter/Rettungsassistenten als Transportführer und einem weiteren Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter als Fahrer.
Zusätzlich wird von der Leitstelle bei Bedarf direkt der Notarzt alarmiert oder von der RTW-Besatzung nachgefordert.
Der Notarzt wird von einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder einem Rettungshubschrauber (RTH) zur Einsatzstelle gebracht und steigt dort in den RTW zu (Rendezevous-System).
Ambulanzdienste /
Nicht-qualifizierter Krankentransport
Was ist dann "nicht-qualifizierter" Krankentransport?
Im Unterschied zum "qualifizierten" Krankentransport gemäß Rettungsdienstgesetz werden hier Krankenfahrten durchgeführt, bei denen die transportierten Patienten während des Transportes weder einer medizinischer Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankenkraftwagens bedürfen.
Äußerlich unterscheiden sich die eingesetzten Fahrzeuge vor allem dadurch, dass sie kein Blaulicht besitzen. Die restliche Ausstattung (insbesondere Trage und Tragestuhl) sind identisch.
Tritt während eines Transportes ein Notfall ein (was immer – z.B. auch in einem Taxi – passieren kann), so wird der Transport abgebrochen, der Rettungsdienst nachgefordert und der Patient durch unser geschultes Personal bis zum Eintreffen des Notarztes qualifiziert versorgt.
Wer entscheidet, womit transportiert werden soll?
Grundsätzlich entscheidet der Arzt, der die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, welches Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Hierbei muss der Arzt vom aktuellen Zustand des Patienten und der mutmaßlichen Entwicklung während des Transportes ausgehen.
Es ist immer das "wirtschaftlichste" Transportmittel zu wählen. Im Regelfall sollte dies also ein PKW (Taxi/Mietwagen) sein.
Ist der Patient hingegen nicht gehfähig (z.B. auf Grund einer vorhandenen Grunderkrankung), so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden. Hierfür ist – bei einer sonst nicht notwendigen medizinischen Betreuung während des Transportes – der "nicht-qualifizierte" Krankentransport das Transportmittel der Wahl.
Klassische Beispiele hierfür sind:- Untersuchungsfahrten zum Arzt/Krankenhaus von Pflegepatienten
- Fahrten zur Dialyse/Bestrahlung
- Verlegungsfahrten/Einweisungen in stationäre Pflegeeinrichtungen
- Entlassungsfahrten aus Krankenhäusern
- stationäre Einweisungen von nicht betreuungspflichtigen Patienten
Wer bezahlt den Transport?
Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage erhalten Sie - sofern Sie nicht vom Eigenanteil befreit sind ("Befreiungskarte") - eine Eigenanteilsrechnung in Höhe von (z.Zt.) 10% der Rechnungssumme (z.Zt. mindestens 5,- € und maximal 10,- €).
Bei ambulanten Behandlungen, das heißt Fahrten, die
nicht in einem Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt
oder einer ambulanten Operation gehören, muss seit dem 01. Januar 2004 vor
Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen,
damit diese die Fahrtkosten übernimmt.
Diese Genehmigung wird im Regelfall erteilt, wenn es sich um Fahrten von und
zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung handelt oder eine dauerhafte
Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen "aG", "BI",
"H" oder Pflegegrad 3 mit Demenz oder Pflegegrad 4 oder 5) vorliegt.
Sollte keine (genehmigte) ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vorliegen oder Sie sind Selbstzahler (Privatpatient), so ist derjenige, in dessen Auftrag oder Interesse der Transport durchgeführt wurde, zur Zahlung verpflichtet.
Worin besteht Ihr Vorteil?
Da im "nicht-qualifizierten" Krankentransport ausschließlich nicht betreuungspflichtige Patienten transportiert werden, sind alle Fahrten gut disponierbar.
"Dazwischengeschobene" dringliche Transporte gibt es bei uns nicht. Mit uns abgesprochene Termine können somit in 95% der Fälle in einem Zeitfenster von 15 Minuten bedient werden. Wartezeiten von über 60 Minuten gehören mit uns der Vergangenheit an.
Moderne neue Fahrzeuge mit einer gehobenen Ausstattung (z.B. Navigationssystem, Klimaanlage und Heizung im Patientenraum etc.) und hochmotiviertes, freundliches Service-personal garantieren zudem auch Ihren Patienten ein Höchstmaß an Komfort und somit eine stressfreie Fahrt.
Ausbildung unserer Mitarbeiter
Die gesetzlichen Anforderungen für den "nicht-qualifizierten" Krankentransport schreiben keine medizinische Qualifikation der Mitarbeiter vor, da während des Transportes auch keine medizinische Betreuung vorgesehen ist.
Da wir unser Personal jedoch multifunktionell einsetzen, verfügen die durch uns beschäftigten Mitarbeiter über eine weit über die für den "qualifizierten" Krankentransport gesetzlich vorgeschriebene Anforderung hinausgehende Aus- und Fortbildung.
Unser medizinisches Personal verfügt mindestens über eine rettungsdienstliche Grundausbildung (Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistent) mit entsprechender Berufserfahrung und wurde außerdem gemäß der Unfallverhütungsvorschriften für die Erste-Hilfe (BGV A1) zwingend vorgeschriebenen Zusatzqualifikation für den betrieblichen Sanitätsdienst weitergebildet.
Somit ist unser Servicepersonal jederzeit in der Lage, eine Verschlechterung des Patientenzustandes während des Transportes zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Ausstattung unserer Fahrzeuge
Unsere Fahrzeuge entsprechen selbstverständlich der EN 1789 für Krankenwagen und
verfügen somit über die dort definierte Ausstattung.
Dies beinhaltet neben einem genormten Tragestuhl für den Transport
sitzender Patienten auch eine Stryker-Fahrtrage neuester Bauart, die neben
den vielen Vorteilen einer sonst üblichen Fahrtrage nicht nur der EN 1865
entspricht, sondern auch für etwas "gewichtigere" Patienten (bis
228 kg) ausgelegt ist.
Da wir mit unserer Genehmigung nicht ortsgebunden sind, operieren wir deutschlandweit. Um immer die günstigste Fahrstrecke zu nutzen, sind unsere Fahrzeuge mit einem Navigationssystem ausgerüstet.
Damit unsere Patienten die Sommermonate "schweißfrei" überstehen, sind die Fahrzeuge zudem mit einer Klimaanlage und für "zitterfreie" Wintermonate mit einer Zusatzheizung ausgerüstet.
Zusätzlich führen wir in unseren Fahrzeugen einen Notfallrucksack mit, der unseren qualifizierten Mitarbeitern eine situationsgerechte Versorgung im Falle eines Notfalls ermöglicht, bis der Patient vom regulären Rettungsdienst übernommen werden kann.
Bestellung des Krankenwagens unter Tel. : 0 25 95 / 972 333
ab 17:00 Uhr und an den Wochenenden haben wir für Sie einen Rufbereitschaftsdienst mit ca. einer Stunde Vorlauf eingerichtet.